Bevor ein Unternehmen ein WHG-konformes Abwasserkonzept in Auftrag gibt, tauchen immer wieder dieselben Kernfragen auf. Wir haben die häufigsten Punkte zusammengestellt und geben eine technisch fundierte Einschätzung.
Welche Grenzwerte gelten für meinen Betrieb?
Die Antwort hängt vom jeweiligen Industriezweig und der Einleitungsstelle ab. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert in § 57 die Grundpflichten, die konkreten Werte ergeben sich aus der Abwasserverordnung (AbwV) mit ihren 57 Anhängen. Für einen Betrieb der Metallverarbeitung gelten andere Parameter als für ein chemisches Reinigungsunternehmen. Wir prüfen im ersten Schritt die bestehende Bescheidlage und gleichen sie mit den aktuellen Anhängen ab. Oft liegen die relevanten Grenzwerte für CSB zwischen 150 und 400 mg/l, für abfiltrierbare Stoffe bei 30 mg/l.
Muss ich eine neue Anlage bauen oder kann ich nachrüsten?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. In etwa 60 Prozent der Fälle reicht eine Nachrüstung bestehender Abscheider oder Neutralisationsbecken aus. Voraussetzung ist eine ausreichende hydraulische Kapazität und die Möglichkeit, Mess- und Regeltechnik zu integrieren. Ein Neubau wird nötig, wenn die vorhandene Bausubstanz korrodiert ist oder die erforderlichen Verfahrensstufen – etwa eine Fällungs-/Flockungsstufe – baulich nicht ergänzt werden können. Wir führen vor Ort eine Bestandsaufnahme durch und bewerten die Restnutzungsdauer der Anlagenteile.
Welche Dokumentation verlangt die Behörde?
Die Überwachungsbehörde erwartet ein betriebliches Abwasserkataster mit folgenden Bestandteilen: Lageplan der Kanalisation, Verzeichnis aller Einleitstellen, Angaben zu Menge und Beschaffenheit des Abwassers, Wartungsnachweise für Abscheider und Messgeräte sowie die Ergebnisse der Eigenkontrollen nach § 61 WHG. Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Viele Betriebe unterschätzen den Aufwand für die kontinuierliche Dokumentation – wir empfehlen ein digitales Erfassungssystem, das die Werte automatisch protokolliert.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG kann je nach Bundesland und Komplexität des Vorhabens zwischen drei und zwölf Monaten dauern. Für kleinere Änderungen reicht ein vereinfachtes Verfahren nach § 62 WHG, das in der Regel innerhalb von acht Wochen abgeschlossen ist. Wir bereiten die Antragsunterlagen so vor, dass Rückfragen der Behörde minimiert werden. Dazu gehören ein hydraulischer Berechnungsnachweis, ein Lageplan mit Einleitstelle und eine Verfahrensbeschreibung.
Was kostet die Umstellung?
Die Kosten variieren stark nach Umfang und Zustand der vorhandenen Infrastruktur. Eine Nachrüstung mit pH-Regelung und Durchflussmessung liegt im unteren fünfstelligen Bereich. Ein kompletter Neubau einer Neutralisationsanlage mit Vorlagebehälter, Reaktionsstrecke und Nachklärbecken kann je nach Durchsatz zwischen 80.000 und 250.000 Euro kosten. Hinzu kommen die jährlichen Betriebskosten für Chemikalien, Strom und Wartung. Wir erstellen eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung, die auch mögliche Einsparungen durch geringere Abwasserabgaben berücksichtigt.